Beschaffung eines Fachverfahrens für die Führerscheinstelle und die KFZ-Zulassung der Kreisverwaltung Unna.
Der Kreis Unna nutzt im Fachbereich Straßenverkehr an den Standorten Unna und Lünen eine Software, die dazu dient, die Arbeitsprozesse und Aufgaben der Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge (KFZ) sowie der Fahrerlaubnisbehörde (FS) zu gestalten. Diese Software unterstützt die Mitarbeitenden dabei, die verschiedenen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Fahrzeugzulassungen, Führerscheinen und anderen verkehrsbezogenen Angelegenheiten reibungslos durchzuführen.
Ziel ist es, die Produkte, die derzeit genutzt werden, vollständig durch neue, funktionstüchtige Software zu ersetzen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die neuen Produkte alle bisherigen Funktionen abdecken und reibungslos in den bestehenden Arbeitsablauf integriert werden können, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleiste
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Es ist vorgesehen, das Führerscheinverfahren im ersten Halbjahr 2026 und das Zulassungsverfahren im zweiten Halbjahr 2026 abzulösen.Die gemeinsame Planung der konkreten Umsetzungszeitpunkte erfolgt nach der Auftragsvergabe.Die Umstellung des Softwareverfahrens und die daraus erfolgte Abnahme und Produktivsetzung muss für beide Teilbereiche bis Ende 2026 erfolgen.
Im Rahmen einer Präsentation hat der Anbieter die Umsetzung der Kriterien zu erläutern und dabei insbesondere die Bearbeitung der Use Cases (siehe Bewertungsmatrix Spalte "Beurteilung" Use Cases und Bewertungsmatrix Use Cases) live im Softwareverfahren zu zeigen.Die Präsentation findet in der Kalenderwoche 39 bis 42 vor Ort in den Räumlichkeiten des Kreises Unna oder per Videokonferenz statt. Eine genaue Terminplanung erfolgt nach Ablauf der Angebotsabgabefrist.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Im Rahmen der Präsentation hat der Anbieter die Umsetzung der Kriterien zu erläutern und dabei insbesondere die Bearbeitung der Use Cases (siehe Bewertungsmatrix Spalte "Beurteilung" Use Cases und Bewertungsmatrix Use Cases) live im Softwareverfahren zu zeigen.Die Präsentation findet in der Kalenderwoche 39 bis 42 vor Ort in den Räumlichkeiten des Kreises Unna oder per Videokonferenz statt. Eine genaue Terminplanung erfolgt nach Ablauf der Angebotsabgabefrist.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Der AG behält sich ausdrücklich vor, von den Bietern nachträglich Nachweise zu den Angaben aus den Eigenerklärungen anzufordern.