Bei den oben genannten Angaben, die durch die Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck (Anlage 03 der Vergabeunterlagen) abgefragt werden, kann alternativ ein Zertifikat über die Präqualifizierung eingereicht werden.
Bietergemeinschaften
Sofern eine Bietergemeinschaft als Auftragnehmer (AN) auftritt, ist die Anlage 09 einzureichen.
Unterauftragsvergabe
Sofern beabsichtigt ist, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind die entsprechenden Teile des Auftrags mit Angebotsabgabe zu benennen. Hierzu ist die Anlage 10 zu füllen und dem Angebot beizulegen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsausführung niedergelegten Pflichten treffen den AN und dessen Erfüllungsgehilfen (Nachunternehmer, kooperierende Unternehmer, eingesetzte Drittunternehmer etc.) gleichermaßen. Der AN hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten Erfüllungsgehilfen über die Leistungsbeschreibung, den Anlagen sowie der ggfls. während der Angebotsphase erfolgten Bieterkommunikation informiert sind.
Vor Zuschlagserteilung wird von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt, die Unterauftragnehmer zu benennen, sofern dies nicht bereits bei Angebotsabgabe erfolgt ist. Darüber hinaus ist vor Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung gem. Anlage 11 beizubringen. Der AN darf ausschließlich die vor Auftragserteilung benannten Subunternehmer beauftragen. Jede Beauftragung eines weiteren Subunternehmers bedarf im Einzelfall der Genehmigung der AG.
Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die entsprechenden Anlagen (Anlage 09 und Anlage 10) sowie die einschlägigen Nachweise bei Angebotsabgabe einzureichen.