Art der Leistung
Landschaftsbauarbeiten
Baustellenbeschreibung
Die von der Maßnahme betroffene "Grundschule am Reuenberg" befindet sich am Reuenberg 163, 45357 Essen. Die Zufahrt zum Schulhof ist beengt und hat eine Durchfahrtsbreite von 3,70 m.
Im Baustellenbereich befindet sich ein Bombenverdachtspunkt. Dieser Punkt ist in der Ausführungsplanung rot markiert. In einem Radius von 10 Meter zum Bombenverdachtspunkt sind Bodeneingriffe nicht erlaubt! Die Betonfundamente des alten Schulpavillons bleiben in einem Abstand von mindestens 10 Metern unversehrt im Boden. In diesem 10-Meter-Radius ist nur eine vibrationsfreie Verdichtung zulässig und alle weiteren Arbeitsleistungen sind von Hand auszuführen.
Die Bauausführung umfasst die Erstellung eines grünen Klassenzimmers, einer Spielfläche sowie den Einbau von Fahrradanlehnbügeln.
Sie beschränkt sich im wesentlichen auf:
Abbruch und Abfuhr des vorhandenen Fundamentes des alten Schulpavillons
Abbruch und Abfuhr des vorhandenen Dreier-Recks.
Erstellen neuer Tragschichten und Kiespackungen.
Erstellen einer Sitzecke aus Beton U-Steinen
Neubau von Wegeflächen und Einfassungen
Schaffung neuer Pflanzflächen und Pflanzung eines Ersatzbaums
Rodungsarbeiten
Stammschutz und Wurzelschutz an mehreren Bäumen
Bei der Ausführung der Leistungen sind insbesondere folgende Erschwernisse zu berücksichtigen:
Transportwege unter beengten Bedingungen aufgrund von Schulbetrieb.
Schichtweise Ausschachtungsarbeiten aufgrund der geringen Entfernung zu einem Blindgänger-Verdachtspunkt.
In einem Radius von 10 m zu dem Verdachtspunkt sind keine Eingriffe in den Boden erlaubt!
Die Zugängigkeit des Schulgeländes und die Sicherheit der Fußgänger und Schüler sind während der Bauphase zu gewährleisten. Auf Kinder und den Schulbetrieb ist während der gesamten Bauzeit Rücksicht zu nehmen. Beim
Fahren auf dem Schulgelände ist Schritttempo einzuhalten. Rangier- und Rückwärtsfahren innerhalb des Schulgeländes sind bei laufendem
Schulbetrieb stets mit Sicherheitsposten durchzuführen. An- und Abfuhren sind während der Schulpausen nicht gestattet. Die Arbeiten sind
gegebenenfalls nach Absprache mit dem AG abschnittsweise durchzuführen.
Der ursprüngliche Zustand von Straßen, Wegen, Grünflächen, Lagerflächen und Plätzen etc., die im Rahmen der Baudurchführung genutzt werden, ist
nach Ende der Bauarbeiten durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten wieder herzustellen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder Instand zu setzen. Es empfiehlt sich eine Dokumentation (Datum/Zeit) vor Maßnahmenbeginn!
Lagermöglichkeiten sind mit der zuständigen Bauleitung abzustimmen und selbständig zu sichern.
Zwischengelagertes Material ist zum Ende der Maßnahme umgehend durch den AN zu beseitigen.
Der AN hat durch seinen Betrieb bzw. durch die Andienung seiner Baustelle bedingte Verunreinigungen von Verkehrsflächen und des
Schulgeländes möglichst zu vermeiden und entstandene Verschmutzungen unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.
Die Arbeiten sind im Vorfeld mit der zuständigen Bauleitung im Detail zu besprechen. Bei Unklarheiten oder Rückfragen ist stets die zuständige Bauleitung anzusprechen.
Die Bestellung des Spielgerätes, des Spielzeugcontainers, der Picknickset-Sitzgruppe und der Fahrradanlehnbügel sind sofort nach
Auftragsvergabe zu veranlassen, damit es nicht zu Verzögerungen im Bauablauf kommt.
Um die Baustelle mit ihren Eigenheiten beurteilen zu können, wird eine Baustellenbesichtigung empfohlen!
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit Kenntnis erlangt zu haben und alle sich daraus ergebenden Kosten hinsichtlich der Verfahrensweisen, Materialzulieferungen,
Montagetechniken etc. im Angebot eingearbeitet zu haben.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Bestandsleitungen und -kabel
Der AN hat sich vor Baubeginn mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern sowie dem AG in Verbindung zu setzen und sich nach
Lage, Art und Umfang der Anlagen zu erkundigen und einweisen zu lassen.
Die Organisation sowie Koordination mit allen Leitungsträgern bei evtl. Leitungsverlegungen ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Die dadurch entstehenden Behinderungen und Erschwernisse werden, soweit sie nicht explizit
ausgeschrieben sind, nicht gesondert vergütet. Bei der Durchführung der Baumaßnahme sind die Weisungen der Leitungsträger zu beachten.
Erforderlichenfalls ist eine Aufsicht bei der zuständigen Stelle anzufordern.
Eine Einweisung durch den AG findet nicht statt.
Alle Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Leitungen hat der AN im Einvernehmen mit den Leitungsträgern und in deren Auftrag zu treffen.
Für Schäden an Leitungen, Kabeln und sonstigen Anlagen ist der Auftragnehmer haftbar, sofern diese durch ihn verschuldet wurden. Die
Kabelschutzanweisungen der Leitungsträger sind zu beachten und anzuwenden.
Einige Bestandsleitungen sind in den Ausführungsplänen in ihrer ungefähren Lage eingezeichnet und beschriftet. Diese zeichnerische Darstellung dient nur der Übersicht. Die genaue Lage der Leitungen ist bei Bedarf durch Probelöcher in Handschachtung zu ermitteln. Das Auffinden von Leitungen ist unmittelbar der Bauüberwachung anzuzeigen,
um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Kampfmittel
Im Baustellenbereich befindet sich eine Bombenverdachtspunkt. Dieser Punkt ist in der Ausführungsplanung rot markiert. In einem Radius von 10 Meter zum Bombenverdachtspunkt sind Bodeneingriffe nicht erlaubt!
Bauüberwachung
Die örtliche Bauüberwachung wird durch das mit der Planung der Freianlagen beauftragte Planungsbüro Emkes im Auftrag der Stadt Essen
wahrgenommen.
Der Auftraggeber behält sich die Koordinierung und Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten vor. Der Arbeitsablauf ist mit der Bauüberwachung in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) vor Ort abzustimmen.
Umfang der Leistung
Bautagebuch
Für die gesamte Bauzeit ist vom AN ein Bautagebuch zu führen mit den Einträgen zu Wetter, Arbeitszeit und Belegschaftsstärke, ausgeführten Leistungen, Behinderungen, Vereinbarungen mit der Bauüberwachung, etc.
Dabei sind neben den in den ZVB/VOB, Nr. 10.4 genannten Daten auch Angaben über den Stundenaufwand sowie Zustandsfeststellung nach §4 Abs.10 VOB/B zu machen. Dies gilt auch für Leistungen von Nachunternehmern.
Das Bautagebuch ist der Bauüberwachung zur Prüfung und Unterschrift min. 1x wöchentlich vorzulegen.
Leistungen anderer Auftragnehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist bei Angebotsabgabe mit Angabe der beabsichtigten Teilleistungen zu benennen.
Die Qualifikation des Nachunternehmers / der Nachunternehmer ist nachzuweisen und zu belegen.
Bei darüber hinaus gehendem, im Bauverlauf erforderlich gewordenem Einsatz von Nachunternehmern ist der Einsatz unverzüglich zu melden und der Bauüberwachung entsprechende Unterlagen zur Prüfung der Eignung des
NU vorzulegen. Der AG behält sich in diesem Fall vor, bei ungeeigneter Qualifikation des Nachunternehmers, dessen Einsatz abzulehnen.
Baumbestand und Baumschutz
Die auf dem Grundstück und den angrenzenden Grundstücken vorhandenen Bäume sind vor Beschädigung zu schützen. Hierbei sind besonders die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei
Baumaßnahmen" und die "Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen" zu beachten. Etwaige Arbeiten im Wurzelbereich vorhandener Bäume dürfen nur in enger Abstimmung mit einen Baumsachverständige erfolgen.
Für die Maßnahme ist baubegleitend das Baumsachverständigenbüro Standort-Baum beauftragt.
Ausführungsunterlagen
Der AN hat alle Unterlagen, die der AG oder die Bauleitung zur Verfügung stellt, an Ort und Stelle zu prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig mit dem AG zu klären.
Folgende Planunterlagen werden dem AN zur Verfügung gestellt:
-Bodengutachten
-Ausführungsplanung
-Stellungnahme des Baumsachverständigen
Ein Exemplar des Leistungsverzeichnisses sowie ein Satz der aktuellen Ausführungspläne ist auf der Baustelle vorzuhalten. Bei Widersprüchen
gilt die Leistungsbeschreibung vor der Baubeschreibung und den beiliegenden Plänen.
Bestandshöhenplan
Vor Beginn der Arbeiten sind prüfbare Aufmaße (Ist- Höhenplan) mit dem AG bzw. der örtlichen Bauüberwachung aufzumessen und herzustellen. Die Kosten werden nicht gesondert vergütet.
Arbeitskräfte, Maschinen, Geräte, Materialien
Die Baustelle ist dem Arbeitsumfang entsprechend mit Maschinen und Geräten zu besetzten. Das Gleiche gilt für den Einsatz von
Arbeitskräften.
Der vom AN bestellte Vertreter hat ständig während der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle anwesend zu sein.
Fahrzeuge und Maschinen müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
Alle für die Ausführung benötigten Materialien sind vom AN frei Verwendungsort zu liefern, sofern im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich eine Lieferung durch den AG vermerkt worden ist.
Für die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten gelten die einschlägigen Richtlinien.
Werden Materialien bauseitig (vom AG) gestellt, so hat der AN diese ggf. zu laden, zu transportieren,
abzuladen, bis zur Verwendung zu lagern und vor Verlust zu schützen.
Der Auftragnehmer hat vor Bestellung der Materialien die Massen verantwortlich zu prüfen.
Bei Massenüberschreitungen ist der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.
Lärmschutz, Arbeitszeiten
Bei den Arbeiten ist die Entwicklung von Emissionen durch Staub, Erschütterung und Lärm durch geeignete Mittel, welche dem Stand der
Technik entsprechen, zu vermeiden bzw. einzuschränken. Als werktägliche Arbeitszeiten sind Zeiten von 7:00 - 20:00 Uhr ohne weitere
Einschränkungen möglich. Tägliche regelmäßige Ruhezeiten sind nicht einzuhalten. In Einzelfällen kann es nach vorheriger Ankündigung durch
die Bauleitung zur Anordnung von Arbeitsunterbrechungen für lärmintensive
Arbeiten kommen.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie abends oder nachts fallen nur in besonderen Einzelfällen nach ausdrücklicher Aufforderung durch den
Auftraggeber an.
Das Bauvorhaben soll weitestgehend zusammenhängend realisiert werden.
-WICHTIGE TERMINE-
Baubeginn: Mitte April 2026
Bautechnische Fertigstellung: 30.06.2026
Ende der Fertigstellungspflege: 30.08.2027
Ende der Entwicklungspflege: 30.08.2029
Weiteren Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.