Klinkerarbeiten Fassade
Ausführung: fachgerechte Erstellung eines Verblendmauerwerk (Dünnformat, wilder Verband) inkl. Luftschicht und Wärmedämmung für eine neue moderne Grundschule, inkl. Erstellung eines statischen Verankerungskonzept (Anker u. Konsolen), inkl. Verfugungsarbeiten, inkl. Herstellung eines Klinkerreliefs bzw. Zierverbands zwischen den Fenstern, bereichsweise Anschlussarbeiten WDVS an bauseitige Gabionenwand Verblendfläche ca. 1100 m2 (Fensterfläche bereits abgezogen)Geschossanzahl: 4 Vollgeschosse, jeweils 4m, maximale Höhe inkl. Attika insgesamt ca. 17,30mBaustelleneinrichtung: bauseitige Gerüststellung vorhanden, kein bauseitiger Kran, eingeschränkte BE-Fläche Ausführungsdauer: ca. 2 bis 3 Monate (einschließlich Materialbestellung)Ausführungsziel: Herstellung einer ästhetischen, nachhaltigen, langlebigen und energieeffizienten Gebäudehülle/ Klinkerfassade gemäß DGNB und QNG Kriterien, bzw. Einhaltung der Anforderungen an eine moderne Grundschule
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Im vorliegenden Fall ist ein Nachweis derDGNB-Qualitätsstufe 4 gemäß der DGNB Kriterienmatrix für alle Materialien und Produkte sowie zugehörige Hilfsstoffe, wie Kleber, Grundierungen, Beschichtungen, etc. erforderlich.
Ich bitte, den Fragebogen zur Eignungsprüfung in der Angebotsphase auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Aus Sicherheitsgründen können verschlüsselte Dateien nicht gelesen werden. Angebote, die verschlüsselte Dateien enthalten, werden daher im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Gem. § 16 a Abs. 5 EU VOB/A sind Angebote auszuschließen, bei denen der/die Bietende die nachgeforderten Unterlagen nicht bis zur festgelegten Frist einreicht.
Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können.
Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Der Wirtschaftsteilnehmer befindet sich in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nrn 6 bis 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist.
Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?
Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nrn 8 und 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht;b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten;c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen;d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen?
Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers - sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt - verstoßen?
Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, das nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen gemäß § 124 GWB
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungen § 6a Nr. 2a VOB/A EU:Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden).Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;
- Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) nachgewiesen werden, mindestens 800.000 EUR/Jahr.
- Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde ( § 6e Abs. 4 EU VOB/A ).
Die Nachweise können zunächst auch als Eigenerklärung erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle, dass das Unternehmen in die engere Auswahl kommt sind auf Anforderung der Vergabestelle die entsprechenden Nachweise (Dritterklärungen) einzureichen.Erläuterungen und Links zur EEE sind hier zu finden: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter *innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.
Ausländische Dokumente sind zusätzlich in einer deutschen Übersetzung beizufügen.Die jeweils nationalen gesetzlich oder tariflich geltenden Bestimmungen sind zwingend einzuhalten.
Als Ansprechpartner*in muss eine deutschsprachige Bauleitung namentlich benannt werden.
Eine abgeschlossene Meisterausbildung als Maurer*in/Techniker*in oder vergleichbar.
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften oder vergleichbarer Nachweis, sofern Sie eintragungspflichtig sind
- Nachweis über Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Nachweis über Mitgliedschaft in der IHK oder vergleichbare Eintragung in einem EU Mitgliedsland
- Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Eintrag.
- Nachweis über die Konzessionierung des Betriebes am Firmenstandort
Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b VOB/A EU. Bei Bieter*innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.
Es sind mindestens 3 Referenzen öffentlicher Auftraggeber/innen aus dem Bereich Klinker-/Fassadenarbeiten, Bereich Sonder- und Schulbauten aus den letzten 5 Jahren (2020 - 2024) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Bauten, die dem ausgeschriebenen Bauvolumen entsprechen.Bei den Referenzen ist eine Kurzbeschreibung und der/die jeweilige Ansprechpartner *in mit Telefonnummer anzugeben.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 6a EU VOB/A):Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich des ausgeschriebenen Gewerkes muss während der letzten drei Kalenderjahre bei mindestens 7 Personen liegen (1 Meister*in/Polier*in und mindestens 6 Facharbeiter*innen).
Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.
Die Nachweise können auch über das Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden gemäß § 6b EU VOB/A . Bei Bieter*innen aus EU Mitgliedsländern kann dies in vergleichbarer Form erfolgen. Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen bitte ich entsprechend der gestellten Anforderungen zu überprüfen.
Eine abgeschlossene Meisterausbildung als Maurer*in/Techniker*in oder vergleichbar. Bitte tragen Sie hier den Abschluss ein.
Die DGNB-Zertifizierungen müssen vorliegen (siehe Leistungsbeschreibung)
Wenn diese Zertifizierungen vorliegen, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten "nein".
Sind Sie als Mitglied in der Industrie- und Handelskammer,in der Handwerksrolle oder vgl. eingetragen?Bitte geben Sie an, welche Mitgliedschaft vorliegt.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, dasInformationen über die angemeldeten Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält. Bitte geben Sie die Handelsregisternummer (HRA oder HRB) an.Sollten Sie nicht eintragungspflichtig sein, tragen Sie bitte "nicht eintragungspflichtig" ein.
Deckungssummen: 1,0 Mio. EUR (Personenschäden/Sachschäden). Die Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig;Wenn die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt, bitte "ja" eintragen, ansonsten "nein" angeben.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Stadtkasse bestätigt, dass Sie dort keine Zahlungsrückstände haben.Wenn Sie bei der Stadtkasse keine Rückstände haben, tragen Sie bitte "ja" ein, ansonsten geben Sie "nein" und geben Sie die Höhe der Rückstände sowie den Grund an.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Unternehmen seiner Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist. Sie enthält Informationen über die Anzahl der bei der jeweiligen Krankenkasse versicherten Beschäftigten und gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen regelmäßig seine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Bitte geben Sie die Krankenkasse(n) sowie die Anzahl der dort versicherten Beschäftigten an und tragen Sie "ja" ein, wenn Sie die Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig zahlen, ansonsten bitte "nein" angeben.
Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. Das Nichtvorliegen dieses Ausschlussgrundes ist mit "ja" zu bestätigen. Ansonsten tragen Sie bitte "nein" ein.
Bitte machen Sie Angaben darüber, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A, § 124 GWB).Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn kein Insolvenzverfahren gegeben ist, ansonsten geben Sie "nein" an
Bitte geben Sie an, ob sich Ihr Unternehmen in Liquidationbefindet.Bitte tragen Sie "ja" ein, wenn keine Liquidation gegeben ist und "nein", wenn eine Liquidation geben ist.
Der Auftragnehmende ist zur Einhaltung der Vorgaben desTariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpfichtet.Bitte bestätigen Sie die Einhaltung mit "ja". Ansonsten bitte "nein" eintragen.
Wenn keine Auschlussgründe gem. § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen.Tragen Sie bitte "ja" ein. Wenn Ausschlussgründe vorliegen tragen Sie bitte "nein" ein.
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Bitte die Umsätze unter den jeweiligen Geschäftsjahren eintragen.Der Umsatz muss vom Unternehmen für die letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) nachgewiesen werden, mindestens 800.000 EUR.
Bitte tragen Sie den Umsatz für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 ein.
Nachweis der technischen Fachkräfte (§ 6a EU VOB/A):Die Anzahl der Mitarbeiter*innen aus dem Bereich des ausgeschriebenen Gewerkes muss bei mindestens 7 Personen liegen (1 Meister*in/Polier*in und mindestens 6 Facharbeiter*innen).Die eingesetzten Mitarbeiter*innen müssen in der Lage sein, die geforderten Arbeiten fachlich korrekt auszuführen sowie der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.Berufsabschlüsse aus einem anderen EU-Mitgliedsland werden anerkannt, wenn diese mit der deutschen Berufsausbildung vergleichbar sind.Bitte tragen Sie die Anzahl der Facharbeiter*innen in den Kalenderjahren 2022, 2023 und 2024 ein.
Es sind mindestens 3 Referenzen öffentlicher Auftraggeber/innen aus dem Bereich Klinker-/Fassadenarbeiten, Bereich Sonder- und Schulbauten aus den letzten 5 Jahren (2020 - 2024) vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Bauten, die dem ausgeschriebenen Bauvolumen entsprechen.Bei den Referenzen ist eine Kurzbeschreibung und der/die jeweilige Ansprechpartner*in mit Telefonnummer anzugeben.
Die DGNB-Zertifizierungen müssen gewährleistet sein, siehe Leistungsbeschreibung.